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CHARTER ON FREEDOM
 
EUROPÄISCHE CHARTA FÜR PRESSEFREIHEIT 
Am 25. Mai 2009 haben 48 Chefredakteure und leitende Journalisten aus 19 Staaten in Hamburg die "Europäische Charta für Pressefreiheit" beschlossen und unterzeichnet. Sie formuliert in zehn Artikeln Grundsätze für die Freiheit der Medien gegenüber staatlichen Eingriffen, insbesondere für den Schutz vor Überwachungen, Lauschaktionen und Durchsuchungen von Redaktionen und Computern sowie für den freien Zugang von Journalisten und Bürgern zu allen in- und ausländischen Informationsquellen.

Das Ziel soll sein, der Charta in ganz Europa Geltung zu verschaffen und ihre Anerkennung zur Bedingung bei EU-Erweiterungsverhandlungen zu machen. Journalisten in allen Teilen Europas sollen sich bei Konflikten mit dem Staat und staatlich beeinflussten Institutionen darauf berufen und Unterstützung ihrer ausländischen Kollegen einfordern können.

Wenn Sie als Journalist die Charta online unterzeichnen möchten, klicken Sie bitte hier:
Charta unterzeichnen.  
 
 
EUROPÄISCHE CHARTA FÜR PRESSEFREIHEIT 
 
Art. 1
Die Freiheit der Presse ist lebenswichtig für eine demokratische Gesellschaft. Journalistische Medien aller Art zu achten und zu schützen, ihre Vielfalt sowie ihre politischen, sozialen und kulturellen Aufgaben zu respektieren, ist Auftrag aller staatlichen Macht.

Art. 2
Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist frei von Verfolgung und Repressalien, ohne politische oder regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen werden.

Art. 3
Das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen darf nicht bedroht, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt werden.

Art. 4
Der Schutz journalistischer Quellen ist strikt zu wahren. Durchsuchungen von Redaktionen und anderen Räumlichkeiten von Journalisten sowie Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen, sind unzulässig.

Art. 5
Alle Staaten haben sicherzustellen, dass Medien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den vollen Schutz eines unabhängigen Gerichtssystems, der Gesetze und der Behörden genießen. Das gilt insbesondere für die Abwehr von Belästigungen und Angriffen auf Leib und Leben von Journalisten und deren Mitarbeitern. Bedrohungen oder Verletzungen dieser Rechte sind sorgfältig zu untersuchen und durch die Justiz zu ahnden.

Art. 6
Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche oder staatlich beeinflusste Institutionen oder andere Organisationen nicht gefährdet werden. Auch die Androhung von wirtschaftlichem Schaden ist unzulässig. Private Unternehmen müssen die journalistische Freiheit der Medien achten. Sie dürfen weder Druck auf journalistische Inhalte ausüben, noch versuchen, werbliche Inhalte mit journalistischen Inhalten zu vermischen.

Art. 7
Staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen dürfen den freien Zugang von Medien und Journalisten zu Informationen nicht behindern. Sie sind verpflichtet, deren Informationsauftrag zu unterstützen.

Art. 8
Medien und Journalisten haben Anspruch auf ungehinderten Zugang zu allen Nachrichten und Informationsquellen, auch aus dem Ausland. Ausländischen Journalisten sind zur Berichterstattung Visa, Akkreditierungen und andere erforderliche Dokumente ohne Verzögerung auszustellen.

Art. 9
Der Öffentlichkeit jedes Staates ist freier Zugang zu allen nationalen wie ausländischen Medien und Informationsquellen zu gewähren.

Art. 10
Der Staat darf den Zugang zum Beruf des Journalisten nicht beschränken. 
 
 
EUROPEAN CHARTER ON FREEDOM OF THE PRESS  
 
Art. 1
Freedom of the press is essential to a democratic society. All governments should uphold, protect and respect the diversity of journalistic media in all its forms and its political, social and cultural missions.

Art. 2
Censorship must be absolutely prohibited. There must be a guarantee that independent journalism in all media is free of persecution, repression and of political or regulatory interference by government. Press and online media should not be subject to state licensing.

Art. 3
The right of journalists and media to gather and disseminate information and opinions must not be threatened, restricted or be made subject to punishment.

Art. 4
The protection of journalistic sources shall be strictly upheld. Searches of newsrooms and other premises of journalists and the surveillance or interception of journalists' communications with the aim of identifying sources of information or infringing on editorial confidentiality are unacceptable.

Art. 5
All states must ensure that the media enjoys the full protection of an independent judiciary system and the authorities while carrying out their role. This applies in particular to defending journalists and their staff from physical attack and harassment. Violations of these rights and any threats to violate these rights must be carefully investigated and punished by the judiciary.

Art. 6
The economic livelihood and independence of the media must not be endangered by the state, by state-controlled institutions or other organisations. The threat of economic sanctions is unacceptable. Private enterprise has to respect the independence of the media and refrain from exercising pressure and from trying to blur the lines between advertising and editorial content.

Art. 7
The state and state-controlled institutions shall not hinder the freedom of access of journalists and the media to information. They are obliged to support them in their mandate to provide information.

Art. 8
Media and journalists have a right to unimpeded access to all news and information sources, including those from abroad. For their reporting, foreign journalists must be provided with visas, accreditation and other required documents without delay.

Art. 9
The public of any state shall be granted free access to all national and foreign media and sources of information.

Art. 10
The state shall not restrict entry into the profession of journalism.  
 
If you are a journalist, please click on the following link to sign the charter online: Sign Charter

 
 
© Europäische Charta für Pressefreiheit / European Charter On Freedom Of The Press  
 

 

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Alexander Frick, freier Journalist

 
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PRESSEFREIHEIT 2009