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INVESTIGATIVER JOURNALISMUS |
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DIE PRESSEFREIHEIT BRAUCHT INVESTIGATIVE JOURNALISTEN
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Auf dem Tisch des neuen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert könnte schon bald ein schwieriger Fall landen: Die Berliner Staatsanwaltschaft begehrt seine Ermächtigung für eine heikle Strafverfolgung. Sie will gegen einen (bislang) unbekannten Mitarbeiter des Bundestags wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses ermitteln – und gleichzeitig gegen den Journalisten Bruno Schirra wegen Anstiftung oder Beihilfe zu dieser Verletzung. Lammerts Entscheidung ist deshalb so kritisch, weil die Justizaktion die vom Grundgesetz geschützte Pressefreiheit bedrohen kann.
Zum Fall: Auf der Suche nach einer undichten Stelle im Bundeskriminalamt (Schirra hatte in einem Artikel über den Topterroristen al-Sarqawi aus einem als vertraulich eingestuften BKA-Bericht zitiert) hatten die Staatsanwälte in Schirras Wohnhaus mehr als hundert Aktenordner beschlagnahmt. Darunter allerdings auch solche, die völlig andere Recherchen betreffen – nämlich zu Panzergeschäften, illegalen Parteispenden und dem Verkauf der Leuna-Raffinerie unter Helmut Kohl. Es heißt, die Staatsanwälte seien dabei auf geheime Papiere des Bundessicherheitsrats und aus dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss gestoßen. Inspiriert von diesem angeblichen Zufallsfund, möchten die Ermittler flugs ein zweites Verfahren gegen Schirra wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat eröffnen.
Zur Erinnerung: Jahrelang lastete auf der Ära Kohl der schwere Verdacht, Entscheidungen der damaligen Regierung seien käuflich gewesen und Unterlagen darüber vernichtet worden. Auch wenn der Verdacht nicht völlig ausgeräumt wurde – gerichtsfest erhärtet werden konnte er nicht. An der Aufklärung der vermuteten Regierungskriminalität beteiligten sich viele Journalisten – unter ihnen Bruno Schirra, der damals für die ZEIT schrieb. Um Licht ins Dunkel zu bringen, braucht man investigative Journalisten, die Zeugen und Dokumente auftreiben. Die Grundregel besagt: Je wichtiger die Informationen, desto gefährdeter die Informanten. Sie geraten leicht in Konflikt mit den Treuepflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Darum bedeutet Pressefreiheit auch Quellenschutz, also Schweigerecht. Der investigative Journalist hat allerdings eine verletzliche Stelle: Er darf nicht (wörtlich) aus Akten zitieren, die bereits Teil eines Ermittlungsverfahrens sind. Und er darf sich nicht der Beihilfe zum Geheimnisverrat verdächtig machen. Denn sobald er selbst beschuldigt wird, darf er zwar weiterhin schweigen. Aber jetzt kann sich die Justiz seiner Akten bemächtigen, damit das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten umgehen – und sich so durch die Hintertür den Weg zum geheimen Informanten bahnen. Die Vermutung, der Journalist habe mit dem Geheimnisverräter gemeinsame Sache gemacht, lässt sich seit jeher leicht konstruieren.
Im Fall der beschlagnahmten Akten in Sachen Leuna & Co schießt die Justiz weit übers Ziel hinaus und gefährdet die Pressefreiheit. Entweder der Berliner Ermittlungsrichter, der zunächst die Beschlagnahme bestätigen muss, zeigt den Staatsanwälten die Rote Karte. Oder der neue Bundestagspräsident verweigert die Genehmigung. Am besten aber wäre, der Bundestag änderte endlich die Gesetze und stärkte den Quellenschutz – so wie es jetzt FDP und Grüne fordern.
© DIE ZEIT 2005
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